ANTWORT HAECK LTD. STADTRECHTSDIREKTOR KAUFANGEBOT AN STADT NEUSS (RA.SELKE)
eIV.I3.01000070
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-51170100007
STADT NEUSS
DER STADTDIREKTOR
Stadtverwaltung-41456 Neuss
Herrn Rechtsamwalt
Reinhard F. Selke Dienststelle Rechtsamt
Schadowstr. 72 Gebaeude Rathaus
Eingang Markt
40212 Duesseldorf Auskunft erteilt Hr.Kueppers
Etage/ Zimme 3/170
Telefon 02131-90-3005
Telefax 0231-90-2497
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum
6977-93-w 30 St 1232/93C-Kue 04.01.94
07.12.1993
Ihr Schreiben vom 07.12.1993 in Sachen Wendolin Weber
bezueglich des Anmietungs- bzw. Ankaufangebotes des Hauses
Sternstr.29 in Neuss
Sehr geehrter Herr Rechtsamwalt,
auf Ihr Schreiben vom 07.12.1993, in dem Sie die Vertretung
Ihres angeblich Sozialhilfe empfangenden Mandanten behaupten,
nehme ich wie folgt Stellung:
Ich gehe davon aus, dass die durch das Miethaus Sternstr. 29 in
Neuss Ihrem Mandanten E angeblich entstehenden Kosten druch ihn
verursacht und daher zunaechst auch von ihm zu tragen sind. F
Weiterhin gehe ich davon aus, Edass die Mietvertraege mit seinen
Mietern ebenfalls von ihm abgeschlossen worden sind. F
EEine moegliche Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben hat daher
ausschliesslich in der Hand Ihres Mandanten gelegen. F
Ausdruecklich stelle ich klar, dass die Mieter Ihres Mandanten
weder auf Veranlassung der Stadt Neuss in das Haus Sternstr. 29 gelangt,
noch etwa direkt durch die Stadt Neuss dort eingewiesen sind.
Eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Neuss, das Haus Ihres Mandanten
anzukaufen, das Haus anzumieten Eund an Ihren Mandanten eine
kostendeckende Miete zu zahlen oder den Mietern des Hauses Ihres Mandanten
andere Unterkuenfte zur Verfuegung zu stellen, besteht nicht.F
EWer in meinem Haus in Gespraechen mit Ihrem Mandanten erkannt
haben soll, Fdass "sehr wohl die Problematik des wiederstreitenden
oeffentlichen Interesses an der sozial Bindung des Eigentums
einerseits und der Eigentumsgarantie zugunsten des Eigentuemers
andererseits" besteht, Eist mir nicht bekannt.F
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Nach der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist, wie
Ihnen sicherlich bekannt ist, die soziale Bindung des Eigentums
ein wesentlicher Kerngedanke. EDas Problem Ihrers Mandanten liegt
offensichtlich in zu hohen Kosten und zu geringen durchsetzbaren
Mieten.E
EDie Loesung des Problems Ihres Mandanten koennte m.E. darin bestehen,
das Haus auf dem freien Markt zu moeglichst guenstigen
Konditionen, auch wenn sie die Kosten nicht voellig decken zu veraeussern.
In diesem Fall wuerde Ihr MAndant lediglich noch mit den durch den
Hausverkauf nicht gedeckten Kosten belastet bleiben, die er
durch Arbeitseinkommen sicherlich decken koennte.F
Ein Interesse der Stadt Neuss, dieses Haus anzukaufen, besteht
jedoch nicht.
Reiin vorsorglich weise ich darauf hin, dass selbstverstanedlich die
Erhaltung von Wohnraum im oeffentlichen Interesse liegt.
Dies ist daher ausdruecklich gesetzlich gesichert. Eine
Zweckentfremdung von Wohnraum im Bereich der Stadt Neuss zeiht
selbstverstaendlich die in den einschlaegigen Vorschriften
vorgesehenen Konsequenzen nach sich.
Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrage:
Haeck
Ltd. Stadtrechtsdirektor
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