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    S. 00000059 ANTWORT HAECK LTD. STADTRECHTSDIREKTOR KAUFANGEBOT AN STADT NEUSS (RA.SELKE)

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  • ANTWORT HAECK LTD. STADTRECHTSDIREKTOR KAUFANGEBOT AN STADT NEUSS (RA.SELKE)

    eIV.I3.01000070     
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-51170100007
    
    			       STADT NEUSS
    			       DER STADTDIREKTOR
         Stadtverwaltung-41456 Neuss
     
     
         Herrn Rechtsamwalt
         Reinhard F. Selke                         Dienststelle Rechtsamt
         Schadowstr. 72                            Gebaeude     Rathaus
    					       Eingang      Markt
         40212 Duesseldorf                         Auskunft erteilt Hr.Kueppers
    					       Etage/ Zimme  3/170
    					       Telefon 02131-90-3005
    					       Telefax 0231-90-2497
     
     
         Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen     Datum
         6977-93-w           30 St 1232/93C-Kue               04.01.94
         07.12.1993
     
     
         Ihr Schreiben vom 07.12.1993 in Sachen Wendolin Weber
         bezueglich des Anmietungs- bzw. Ankaufangebotes des Hauses
         Sternstr.29 in Neuss
     
         Sehr geehrter Herr Rechtsamwalt,
     
         auf Ihr Schreiben vom 07.12.1993, in dem Sie die Vertretung
         Ihres angeblich Sozialhilfe empfangenden Mandanten behaupten,
         nehme ich wie folgt Stellung:
     
         Ich gehe davon aus, dass die durch das Miethaus Sternstr. 29 in
         Neuss Ihrem Mandanten E angeblich entstehenden Kosten druch ihn
         verursacht und daher zunaechst auch von ihm zu tragen sind. F
         Weiterhin gehe ich davon aus, Edass die Mietvertraege mit seinen
         Mietern ebenfalls von ihm abgeschlossen worden sind. F 
         EEine moegliche Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben hat daher 
         ausschliesslich in der Hand Ihres Mandanten gelegen. F
         Ausdruecklich stelle ich klar, dass die Mieter Ihres Mandanten 
         weder auf Veranlassung der Stadt Neuss in das Haus Sternstr. 29 gelangt,
         noch etwa direkt durch die Stadt Neuss dort eingewiesen sind.
     
         Eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Neuss, das Haus Ihres Mandanten
         anzukaufen, das Haus anzumieten Eund an Ihren Mandanten eine 
         kostendeckende Miete zu zahlen oder den Mietern des Hauses Ihres Mandanten
         andere Unterkuenfte zur Verfuegung zu stellen, besteht nicht.F
     
         EWer in meinem Haus in Gespraechen mit Ihrem Mandanten erkannt
         haben soll, Fdass "sehr wohl die Problematik des wiederstreitenden
         oeffentlichen Interesses an der sozial Bindung des Eigentums
         einerseits und der Eigentumsgarantie zugunsten des Eigentuemers
         andererseits" besteht, Eist mir nicht bekannt.F
    
     
     
    			  -2-
     
     
     
     
         Nach der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist, wie
         Ihnen sicherlich bekannt ist, die soziale Bindung des Eigentums
         ein wesentlicher Kerngedanke. EDas Problem Ihrers Mandanten liegt
         offensichtlich in zu hohen Kosten und zu geringen durchsetzbaren
         Mieten.E
     
         EDie Loesung des Problems Ihres Mandanten koennte m.E. darin bestehen,
         das Haus auf dem freien Markt zu moeglichst guenstigen 
         Konditionen, auch wenn sie die Kosten nicht voellig decken zu veraeussern.
         In diesem Fall wuerde Ihr MAndant lediglich noch mit den durch den
         Hausverkauf nicht gedeckten Kosten belastet bleiben, die er
         durch Arbeitseinkommen sicherlich decken koennte.F
     
         Ein Interesse der Stadt Neuss, dieses Haus anzukaufen, besteht
         jedoch nicht.
     
         Reiin vorsorglich weise ich darauf hin, dass selbstverstanedlich die 
         Erhaltung von Wohnraum im oeffentlichen Interesse liegt.
         Dies ist daher ausdruecklich gesetzlich gesichert. Eine 
         Zweckentfremdung von Wohnraum im Bereich der Stadt Neuss zeiht
         selbstverstaendlich die in den einschlaegigen Vorschriften
         vorgesehenen Konsequenzen nach sich.
     
         Mit freundlichen Gruessen
         Im Auftrage:
     
         Haeck
         Ltd. Stadtrechtsdirektor
     
    


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